18 Jun Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt Einstufung von BDS als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz: DIG sieht sich bestätigt und erhebt Forderungen
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:
Erstmals benennt der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht die israelfeindliche Boykottbewegung BDS als extremistischen Verdachtsfall (S.58f.). Dies unterstützt die Einschätzungen des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (BT-Drucksache 19/10191) von 2019. Auch die DIG sieht sich in ihrer Kritik an der BDS-Kampagne bestätigt.
Es müssen alle Formen des Antisemitismus gleichermaßen konsequent bekämpft werden. Mit der Verharmlosung von oder gar dem Sympathisieren einiger Kultureinrichtungen mit BDS muss endlich Schluss sein! Hier braucht es eine Debatte.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt, dass der Verfassungsschutz die „wachsende Gefahr“ durch „antisemitische Hetze“ betont. „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit“ wird als verbindendes Element von ausländischen und deutschen Extremisten benannt.
Wir begrüßen die vergangenen Vereinsverbote, die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser erlassen wurden und die die Infrastruktur wichtiger extremistisch-antisemitischer Organisationen schwächten. Wir fordern diesen Kurs konsequent fortzusetzen.